Honorare für meine Beratungsleistungen
Die Termine werden als Einzel-Consulting auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Zielsetzungen abgestimmt.
Das erste Gespräch dauert in der Regel 45 – 60 Minuten, Folge-Consultings erfahrungsgemäß ca. 60 – 120 Minuten (je nach Thema).
Für ein kurzfristiges Consulting, eine Verhandlung wg. Praxisabgabe, Nachfolge, GP, Vertragsverhandlungen oder ähnliches, biete ich einen Intensiv-Termin mit einer Dauer von 3 Stunden an.
Ich bin bundesweit für Sie tätig. Ein Erstkontakt per Telefon, Skype, bzw. an meinen Standorten Kiel, Berlin, Hamburg und Wiesbaden ist grundsätzlich kostenlos. So haben wir die Möglichkeit uns unverbindlich kennenzulernen und können gemeinsam Ihren individuellen Beratungsbedarf klären.
WICHTIG: Existenzgründer und junge Unternehmen können über unterschiedliche Förderprogramme einen Beratungskostenzuschuss erhalten. Ich informiere Sie gerne, welches Förderprogramm Sie im Rahmen meiner Beratung nutzen können.
Z.B.: Zuschussgewährung für Coachingmaßnahmen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
Die Zuschusshöhe richtet sich nach dem Standort der Betriebsstätte. Existenzgründer erhalten:
In den neuen Bundesländern und in den „Phasing-out“-Regionen Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle einen Zuschuss in Höhe von 75 % des Honorars,
in den alten Bundesländern einschließlich Berlin in Höhe von 50 % des Honorars. Das maximal förderfähige Tageshonorar beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk darf nicht mehr als 8 Stunden pro Tag umfassen. Das insgesamt vertraglich zu vereinbarende Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrundlage von maximal 6.000 Euro nicht überschreiten.
Gründercoaching Deutschland
Unternehmen und Freiberufler, deren Selbständigkeit auf eine Vollexistenz ausgerichtet ist und deren Gründung nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, können einen Beratungskostenzuschuss von bis zu 4.500,00 Euro erhalten.
Für Fragen zu meinem Leistungsangebot stehe ich Ihnen gerne auch telefonisch zur Verfügung.
Steuerliche Absetzbarkeit
Setzen Sie Coaching- und Consulting-Leistungen als Aus- und Fortbildungskosten unter Werbungskosten in Ihrer Jahressteuererklärung oder Arbeitnehmerveranlagung ab. Nach § 16 Abs. 1 Ziffer 10 EStG muss ein Zusammenhang mit der ausgeübten oder einer verwandten Tätigkeit bestehen.
Für Selbstständige können die Coaching- und Consulting-Kosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Werbungskosten/ Bildungsmaßnahmen in einem objektivierbaren, betrieblichen Interesse liegen.
AGB
Eine Absage von Consulting- oder Coaching-Terminen sollte nur in dringenden Fällen, spätestens aber 24 Stunden vorher erfolgen. Nach dieser Frist wird der volle Preis in Rechnung gestellt.
Bei Seminaren ist eine Teilnahme-Stornierung bis 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei. Danach werden 80% der Teilnahme-Gebühr in Rechnung gestellt und ab der 2. Woche vor Veranstaltungsbeginn ist der gesamte Betrag zu entrichten.
Bei Terminen, die eine Anreise/ Übernachtung des Coaches beinhalten und nicht storniert werden können, werden die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.
Diese Aspekte entfallen, wenn ein Ersatzteilnehmer gestellt wird.
Wird die Terminabsage durch den Coach getroffen, übernimmt dieser seine eigenen Reisekosten, nicht jedoch die Kosten der Teilnehmer.